Allgemeine Geschäftsbedingungen

FOTOGERO – Dr. Laura Corkovic

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen FOTOGERO, Dr. Laura Corkovic, Heisenbergstr. 6, 10587 Berlin, und ihren Kunden über Leistungen im Bereich Fotomanagement, Digitalisierung, Archivierung, Fotografie, Beratung, Coaching, Gestaltung, Kuratierung sowie sonstige damit zusammenhängende Dienstleistungen.

(2) Ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der beauftragten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsvereinbarung.

(2) FOTOGERO erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen des Kunden.

(3) Angaben zu Zeitaufwand, Projektlaufzeit oder Fertigstellungsterminen stellen grundsätzlich Schätzungen dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Fotografien, Datenträger, Dokumente und sonstigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.



(3) Der Kunde ist verpflichtet, FOTOGERO auf besondere Risiken, Beschädigungen, Empfindlichkeiten oder Besonderheiten der übergebenen Materialien hinzuweisen.

§ 4 Fremdleistungen und Auslagen

(1) Soweit zur Durchführung des Auftrags Fremdleistungen erforderlich werden, ist FOTOGERO berechtigt, geeignete Dritte einzusetzen.

(2) Entstehende Fremdkosten, Materialkosten, Versandkosten, Druckkosten, Kosten für Datenträger, Archivmaterialien oder vergleichbare Auslagen sind vom Kunden zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Soweit FOTOGERO Leistungen selbstständiger Drittanbieter, insbesondere Druckereien, Scan-Dienstleister, Anbieter von Fotobüchern, Cloud-Dienstleister oder vergleichbare Dienstleister einsetzt, beschränkt sich die Verantwortung von FOTOGERO auf die sorgfältige Auswahl und Beauftragung des jeweiligen Dienstleisters.

(1) Soweit zur Durchführung des Auftrags Fremdleistungen erforderlich werden, ist FOTOGERO berechtigt, geeignete Dritte einzusetzen.

(2) Entstehende Fremdkosten, Materialkosten, Versandkosten, Druckkosten, Kosten für Datenträger, Archivmaterialien oder vergleichbare Auslagen sind vom Kunden zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Soweit FOTOGERO Leistungen selbstständiger Drittanbieter, insbesondere Druckereien, Scan-Dienstleister, Anbieter von Fotobüchern, Cloud-Dienstleister oder vergleichbare Dienstleister einsetzt, beschränkt sich die Verantwortung von FOTOGERO auf die sorgfältige Auswahl und Beauftragung des jeweiligen Dienstleisters.

§ 5 Originalfotos, Dokumente und Erinnerungsstücke

(1) FOTOGERO behandelt sämtliche überlassenen Fotografien, Dokumente, Negative, Dias und sonstigen Erinnerungsstücke mit größtmöglicher Sorgfalt.

(2) Dem Kunden ist bekannt, dass insbesondere ältere Fotografien, Negative, Dias, Alben und Dokumente altersbedingt empfindlich sein können und bereits Vorschäden aufweisen können.

(3) Restaurierungs-, Reinigungs- oder Digitalisierungsmaßnahmen erfolgen stets unter Beachtung fachüblicher Standards. Ein bestimmter Restaurierungserfolg wird jedoch nicht geschuldet.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass insbesondere ältere oder bereits beschädigte Fotografien, Negative, Dias, Dokumente und sonstige Erinnerungsstücke aufgrund ihres Alters, ihres Erhaltungszustands oder vorhandener Vorschäden besonders empfindlich sein können. Trotz größtmöglicher Sorgfalt können Veränderungen, Qualitätsverluste oder weitere Beschädigungen im Rahmen der Bearbeitung nicht vollständig ausgeschlossen werden.

§ 6 Digitalisierung und Datensicherung

(1) Bei Digitalisierungsleistungen erfolgt die Bearbeitung nach dem jeweiligen Stand der Technik.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Speicherung der im Rahmen des Projekts erstellten digitalen Dateien lediglich projektbezogen. Eine dauerhafte Archivierung wird nicht geschuldet.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übergebenen digitalen Dateien unverzüglich selbst zu sichern.

(4) Nach Übergabe der Arbeitsergebnisse trägt der Kunde die Verantwortung für die weitere Datensicherung.


(5) Digitale Dateien und Projektdaten können von FOTOGERO spätestens 30 Tage nach Abschluss des Projekts gelöscht werden, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder abweichende Vereinbarung besteht.

§ 7 Versand und Transport

(1) Erfolgt der Versand von Materialien durch den Kunden, trägt dieser das Versandrisiko bis zum Eingang bei FOTOGERO.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, wertvolle oder unersetzliche Materialien ausschließlich ausreichend verpackt und möglichst versichert zu versenden.

(3) Erfolgt ein Rückversand durch FOTOGERO, geht die Gefahr mit Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die in der Auftragsvereinbarung festgelegten Preise.

(2) Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) FOTOGERO ist berechtigt, angemessene Abschlags- oder Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.

(4) Bis zur vollständigen Zahlung kann FOTOGERO die Herausgabe von Arbeitsergebnissen verweigern.

§ 9 Projektänderungen

(1) Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung bedürfen einer gesonderten Abstimmung.

(2) Hierdurch entstehender Mehraufwand wird zusätzlich vergütet.

§ 10 Urheberrechte und Rechtezusicherung

(1) Der Kunde versichert, zur Nutzung, Digitalisierung, Bearbeitung und sonstigen Verwendung der übergebenen Fotografien, Dokumente und Materialien berechtigt zu sein.

(2) Der Kunde stellt FOTOGERO von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer fehlenden Berechtigung geltend gemacht werden.

(3) Der Kunde versichert, dass durch die Beauftragung von FOTOGERO keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte verletzt werden.

§ 11 Referenznutzung

(1) FOTOGERO ist berechtigt, über die Zusammenarbeit mit dem Kunden zu Referenzzwecken zu berichten.

(2) Eine Veröffentlichung von Fotografien, Dokumenten, personenbezogenen Daten oder sonstigen vertraulichen Inhalten erfolgt ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

(3) Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 12 Aufbewahrung und Herausgabe

(1) Nach Abschluss des Projekts wird der Kunde über die Fertigstellung informiert.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, übergebene Originale, Datenträger und Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Frist entgegenzunehmen.

(3) Erfolgt innerhalb von drei Monaten nach entsprechender Aufforderung keine Abholung oder Annahme, ist FOTOGERO berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen.

§ 13 Kündigung

(1) Beide Parteien können Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.

(3) Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 14 Online-Coachings, Workshops und Academy

(1) Soweit FOTOGERO Coachings, Workshops, Schulungen oder digitale Inhalte anbietet, dienen diese ausschließlich der Vermittlung von Wissen und Erfahrungen.

(2) Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

(3) Sämtliche Unterlagen, Präsentationen, Aufzeichnungen und sonstige Inhalte dürfen ausschließlich für eigene Zwecke genutzt werden.

(4) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Inhalte ist ohne vorherige Zustimmung von FOTOGERO unzulässig.

(5) Sämtliche Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten verbleiben bei FOTOGERO.

§ 15 Haftung

(1) FOTOGERO haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von FOTOGERO.

§ 16 Vertraulichkeit

(1) FOTOGERO behandelt sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich.

(2) Dies gilt insbesondere für Fotografien, Dokumente, Familienunterlagen, Nachlassunterlagen, personenbezogene Daten und sonstige sensible Informationen.

(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, soweit gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen oder die Weitergabe von Informationen zur Abwehr erheblicher Gefahren oder zur Aufklärung schwerwiegender Rechtsverstöße erforderlich ist.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.